Für Familienmitglieder unter 16 Jahren ist die Versicherungsleistung im Todesfall auf EURO 4.400.- begrenzt. Geht der Versicherte zum Zeitpunkt des Schadensfalles keiner Erwerbstätigkeit nach, so wird die Leistung (d) erst zu dem Zeitpunkt gewährt, an dem er/sie irgendeine Erwerbstätigkeit aufnimmt.
Dieser Versicherungsschutz trifft nicht auf Personen zu, die zum Zeitpunkt der Reise fünfundsiebzig (75) Jahre oder älter sind. Ferner besteht keine Leistungspflicht bei Unfällen durch extreme Sportarten aller Art wie z.B. Extremklettern, Skispringen, Skiakrobatik, Skifliegen, Drachenfliegen, Gleitschirmfliegen, Bungeespringen, usw.
Die Lifecard Travel Assistance hat für Ihre Kunden bei LLOYD´S OF LONDON, London, eine Auslandsreise-Unfallversicherung abgeschlossen.