Es werden die Kosten für folgende, medizinisch notwendige und ärztlich angeordnete Leistungen erstattet:
- Rettungsflüge/ -transporte zum nächstgelegenen Krankenhaus im Ausland;
- Sekundäre Rettungsflüge/ -transporte von Krankenhaus zu Krankenhaus im Ausland;
- Kosten des medizinisch notwendigen Rücktransportes einer versicherten Person infolge eines Unfall oder Krankheit vom Aufenthaltsort der stationären Behandlung im Ausland zur stationären Weiterbehandlung im Heimatland;
- Überführungen im Todesfall.
Die Versicherungssumme beträgt max. EURO 100.000,00 je Versicherungsfall.