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    AGB     Impressum
Der Versicherungsfall tritt ein, wenn der Versicherte während der Reise im Ausland einen Unfall erleidet und sich daraus bleibende Schäden ergeben.

Der Versicherungsschutz besteht für:

  • a) den Todesfall in Höhe von EURO 26.000 .-
  • b) den Verlust eines Körperglieds oder eines Auges bis zur Höhe
    von EURO 26.000 .-
  • c) den Verlust von 2 Körpergliedern oder 2 Augen oder einem Körperglied und einem Auge bis zur Höhe von EURO 44.000 .-
  • d) die dauernde Invalidität des Versicherten in Höhe von EURO 44.000 .-

Der "Verlust eines Körperglieds" bedeutet den unwiderruflichen Verlust desselben.

Einschränkung der Leistung:

Für Familienmitglieder unter 16 Jahren ist die Versicherungsleistung im Todesfall auf EURO 4.400.- begrenzt. Geht der Versicherte zum Zeitpunkt des Schadensfalles keiner Erwerbstätigkeit nach, so wird die Leistung (d) erst zu dem Zeitpunkt gewährt, an dem er/sie irgendeine Erwerbstätigkeit aufnimmt.

Dieser Versicherungsschutz trifft nicht auf Personen zu, die zum Zeitpunkt der Reise fünfundsiebzig (75) Jahre oder älter sind. Ferner besteht keine Leistungspflicht bei Unfällen durch extreme Sportarten aller Art wie z.B. Extremklettern, Skispringen, Skiakrobatik, Skifliegen, Drachenfliegen, Gleitschirmfliegen, Bungeespringen, usw.

Die Lifecard Travel Assistance hat in Kooperation mit dem Flugrückholung-Lifecard e.V. für Ihre Kunden bei LLOYD´S OF LONDON, London, eine Auslandsreise-Unfallversicherung abgeschlossen.

Auslandsreise - Unfallversicherung

 
  Servicenummer +49 (0) 180-5011078     Notrufnummer +49 (0) 180-5102372 (14 Cent aus dem dt. Festnetz / max. 0,42 Cent aus dem dt. Mobilfunknetz)