Gruppen-Reiseschutz

Maßgerechter Schutz für Reisegruppen

Heutzutage ist es das einfachste der Welt, sich seine individuellen Reisewünsche zu erfüllen. Ob einzeln, mit der Familie oder als Gruppe. Höchste Zeit, dass dies auch für Ihren Reiseschutz gilt. Als Ergänzung zu unseren bestehenden Tarifen haben wir deshalb verschiedene Reiseschutzpakete für Gruppenreisen entwickelt, die Sie je nach Bedürfnis auswählen können.

Reiseschutz der LTA für Reisegruppen
Reiseschutzkosten als Prozentsatz des Einzel-Reisepreis bis 69 Jahre
(max. pro Person 15.000 Euro)
TarifwahlFlexibleTogether
Basic5,9 %7,8 %
Basic Travel9,8 %12,3 %
Covid-19 Modul1,5 %2,0 %

zzgl. 6,6 % (+1,0 % Covid-19 Reiseschutz) für das Reiseleiter-Risiko – sofern gewünscht –je Reiseleiter, je (Teil-)Gruppe. Berechnungsgrundlage istder Gesamtreisepreis der Reisegruppe.

Reiseschutzkosten als Prozentsatz des Einzel-Reisepreis ab 70 Jahre
(max. pro Person 15.000 Euro)
TarifwahlFlexibleTogether
Basic7,3 %10,3 %
Basic Travel11,8 %14,7 %
Covid-19 Modul1,5 %2,0 %

zzgl. 6,6 % (+1,0 % Covid-19 Reiseschutz) für das Reiseleiter-Risiko – sofern gewünscht –je Reiseleiter, je (Teil-)Gruppe. Berechnungsgrundlage istder Gesamtreisepreis der Reisegruppe.

Haben Sie Fragen? Rufen Sie uns an.

Wissenswertes

LTA GRUPPENTARIF BASIC

A. Reisestornoversicherung
  • Maximaler Reisepreis von 15.000 Euro je Reise für Einzelpersonenund 25.000 Euro je Reise für Familien oder Lebenspartnerschaften
  • Selbstbehalt im Schadenfall:– wahlweise mit oder ohne Selbstbehalt– mit Selbstbehalt, dann 20 %
B. Reiseausfallschutz (Reiseabbruchversicherung)
  • Selbstbehalt im Schadenfall:– wahlweise mit oder ohne Selbstbehalt– mit Selbstbehalt, dann 20 %– eine Höherversicherung je Reise ist auf Anfrage möglich

C. Umbuchungsgebührenversicherung

  • 50 Euro je Person für Umbuchungenbis zum 42.Tag vor Reiseantritt, danach Erstattung bis zur Höhe der Stornokosten

24-Stunden-Notruf-Servicenummer

D. Covid-19 Reiseschutz

  • diagnostizierte Infektion mit SARS-CoV-2 und/oder
  • Anordnung einer häuslichen Isolation (Quarantäne)vor und während einer versicherten Reise

E. Fluggastrecht – Entschädigungshelfer

  • (EG) Nr. 261/2004 bei Flugverspätung, Flugannullierung, Nichtbeförderung oder verpasstem Anschlussflug.
  • Entschädigung bis zu 600 Euro (je nach Flugdistanz) ohne Abzug einer Provision.
  • Erstattung zusätzlich angefallener Kosten

zubuchbar zu LTA Basic LTA Travel

LTA Gruppentarif Basic Travel

F. Reisekrankenversicherung

  • Selbstbehalt im Schadenfall:
    • wahlweise mit oder ohne Selbstbehalt
    • mit Selbstbehalt, dann 100 Euro je Schaden
inkl. Covid-19 Krankenschutzinkl. Auslandsreise-Rückholkosten
    • Unbegrenzte Kostenübernahme für med. sinnvolle Krankentransporte
inkl. Inlandsreise-Rückholkosten
    • Bis zu 10.000 Euro je Person/je Reise
Reisebeistands- und Assistance-Leistungen24-Stunden-Notruf-Servicenummer

G. Reisegepäckversicherung

  • Bis zu 3.000 Euro bei Erwachsenen
  • bis zu 1.500 Euro insgesamt für Kinder unter 16 Jahren je versicherte oder mitversicherte Person/je Reise
  • 500 Euro für Noteinkäufe bei Verspätung (ab 24 Stunden)
  • Selbstbehalt im Schadenfall:
    • wahlweise mit oder ohne Selbstbehalt
    • mit Selbstbehalt, dann 100 Euro je Schaden

wie LTA Basic und zusätzlich

LTA BasicLTA Travel

Zusatztarif Covid-19 Reiseschutz
  • zusätzlich versicherbar: Covid-19 Reiseschutz als Ergänzung zur Reisestornoversicherung und zum Reiseausfallschutz.

1 Bis Vollendung des 70. Lebensjahres.

  • Der Versicherungsschutz beginnt für gebuchte Reisen erstmals, wenn der Abschluss des LTA-Vertrages bis spätestens
    14 Tage vor Reiseantritt erfolgt.
  • Für Reisebuchungen, bei denen zwischen Buchung und Reisebeginn weniger als 14 Tage liegen, besteht Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsvertrag mit sofortigem Versicherungsbeginn am Tag der Reisebuchung oder spätestens innerhalb der nächsten vier Werktage geschlossen wurde.
  • Versicherungsschutz besteht für die Teilnehmer einer Reisegruppe. Eine Reisegruppe besteht aus mindestens acht Personen mit einem gemeinsamen Ziel und einer gemeinsamen Reisezeit, die den Versicherungsschutz des Gruppentarifs abgeschlossen haben. Reiseleiter zählen nicht zu den Teilnehmern.
  • Zusätzlich können die versicherten Personen aber das Reiseleiter-Risiko absichern. Die Teilnehmer erhalten bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen somit auch dann eine Versicherungsleistung in der Reisestornoversicherung und im Reiseausfallschutz (Reiseabbruchversicherung), wenn sich das versicherte Risiko (z.B. unerwartete schwere Erkrankung) nicht in ihrer Person, sondern in der Person des Reiseleiters (z.B. Lehrer, Eltern, Skipper) verwirklicht, sofern die Durchführung der Reise von dem Reiseleiter abhängt.
  • Hinsichtlich der Reisestornoversicherung besteht für Reisegruppen die Wahl zwischen den Tarifvarianten „flexible“ und „together“
    • In der Variante „flexible“ erhalten die versicherten Personen eine Versicherungsleistung, wenn sich das versicherte Risiko (z.B. unerwartete schwere Erkrankung) in ihrer eigenen Person bedingungsgemäß verwirklicht.
    • In der Variante „together“ erhalten die versicherten Personen auch dann eine Versicherungsleistung, wenn sich das Risiko nicht in ihrer eigenen Person verwirklicht, sondern ein anderer Teilnehmer der Reisegruppe z.B. unerwartet schwer erkrankt. Reisegruppen mit einer Teilnehmerzahl von mehr als 12 Personen sollten beachten, dass hierfür Teilgruppen von mindestens vier bis maximal 12 Personen gebildet werden, für die jeweils untereinander der ergänzende Schutz der Option „together“ besteht.2

2 Risikopersonen sind Personen, die neben der versicherten Person auch einen Versicherungsfall auslösen können.

Medizinische 24-Stunden-Notrufnummer:
10.7