Aktuelles aus der Reisebranche

LTA verbessert Reiseschutz ab Januar 2022

05.01.2022
Gute Neuigkeiten für Urlauber: LTA verbessert Reiseschutz ab Januar 2022

Die Lifecard-Travel-Assistance Gesellschaft für Reiseschutz mbH (LTA) hat zu Beginn des neuen Jahres bei ihren Reiseschutzpaketen mit Deckungserweiterungen und einem neuen Covid-19-Zusatzmodul noch mal nachgelegt.

Mannheim, 05.01.2022

Gute Nachrichten für Urlauber und Reisende. Die LTA beginnt das neue Jahr mit einigen Verbesserungen bei ihren Reiseschutzpaketen und hat zudem ihr Angebot um ein spezielles Covid-19-Zusatzmodul erweitert. Dieses kann für alle Verträge, die eine Reiserücktrittsversicherung beinhalten, abgeschlossen werden. Auch bestehende Einmal- oder Jahres-Reiseschutz Verträge können mit dem Covid 19-Ergänzungs-Modul für eine einzige Reise oder für alle Reisen innerhalb eines Jahres erweitert werden.

+++ Mit der Buchung des Zusatzmoduls besteht grundsätzlich Reiseschutz bei: +++

• diagnostizierter Infektion mit SARS-CoV-2 (Covid-19),
• persönlicher und individuell angeordneter Quarantänemaßnahme,
• Verweigerung der Beförderung nach Diagnose einer Infektion,
• Verweigerung der Einreise nach Diagnose einer Infektion,
• Verweigerung des Betretens des Mietobjekts nach Diagnose einer Infektion,
• Reise kann nicht wie geplant beendet werden, weil versicherte Person oder eine mitreisende Risikoperson von einer Quarantäne betroffen sind sowie
• Erkrankung und Tod aufgrund von Covid-19.

+++ Erweiterung des Deckungsschutzes +++

Neben dem neuen Covid-19-Zusatzmodul wurden als weitere Verbesserung des Reiseschutzes der Deckungsschutz für einige versicherte Ereignisse erhöht. Dazu gehören die Kostenerstattung bei Elementarereignissen in der Reiserücktritts- und Reiseabbruchskosten-Versicherung sowie die Erstattung von Visagebühren und der Sitzplatzreservierungsgebühren in der Reiserücktrittskosten-Versicherung.

Zu den erweiterten versicherten Elementarereignissen in der Reiserücktrittskosten-Versicherung zählen jetzt auch Schäden am Eigentum durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser, Wasserrohrbruch, Rückstau, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen oder Hagel. Versichert bleibt zudem insbesondere Überschwemmung von stehenden oder fließenden Gewässern.

Neu in der Reiseabbruchkosten-Versicherung ist ebenfalls die Kostenerstattung bei Elementarereignissen. Kann zum Beispiel die geplante Rückreise nicht angetreten werden, weil der Urlaubsort von Lawinen, Erdrutschen, Überschwemmungen stehender oder fließender Gewässer, Erdbeben oder Wirbelstürmen betroffen ist, werden bei notwendiger Verlängerung des Aufenthaltes oder vorzeitiger Rückreise die Unterkunft sowie zusätzlich entstandene Rückreisekosten erstattet.

„Das Jahr 2021 war kein leichtes Jahr für die Tourismus- und die Versicherungsbranche. Die Corona Pandemie und Naturkatastrophen wie im Ahrtal haben uns gezeigt, dass es bei unseren Reiseschutz-Angeboten noch Verbesserungspotential gibt. Daher haben wir an den entsprechenden Stellen nachgebessert“, so Dr. Michael Dorka, Geschäftsführer der LTA.

Weitere Informationen: http://www.lta-reiseschutz.de