Zwei Tarife, ein ganzes Jahr, null Sorgen

Mit dem Reiseschutz All in One müssen Sie nicht jede Ihrer Reisen einzeln absichern. Dieses umfassende Reiseschutzpaket hat vielmehr ganzjährige Gültigkeit für alle Reisen der versicherten und mitversicherten Personen. All in One gilt weltweit für alle Reisen - ganz gleich, ob die Arrangements über ein Reisebüro oder durch private Buchung erfolgen und unabhängig davon, ob die Reisen mit dem Auto, mit dem Reisebus, mit der Bahn, mit dem Flugzeug oder mit dem Schiff unternommen werden.

Maßgerechter Reiseschutz für eine Reisedauer bis zu 56 Tagen bei Urlaubs-und Geschäftsreisen im In-und Ausland

Unsere detaillierten Versicherungsbedingungen finden Sie hier.

Wissenswertes

Wie ist der Leistungsumfang?
Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
inkl. Reise-Ausfallschutz (Abbruchkosten)
  • Höhe der Versicherungssumme:
    • Bis 2.500 bzw. bis 5.000 je Reise im Einzeltarif
    • Bis 6.000 bzw. bis 10.000 je Reise im Familientarif / Partnertarif
      Eine Höherversicherung je Reise ist auf Anfrage und gegen Aufpreis möglich.
  • Selbstbehalt im Schadenfall:
    • Je nach gewähltem Tarif besteht für Personen bis 69 Jahre kein Selbstbehalt oder ein Selbstbehalt in Höhe von 10 % der anfallenden Kosten je Schaden.
    • Für Personen ab 70 Jahre besteht bei Versicherungsfällen wegen unerwartet schweren Erkrankungen ein Selbstbehalt in Höhe von 20% des erstattungsfähigen Schadens

  • Covid-19 Reiseschutz (Zusätzlich versicherbar)
      Sofern dieses gesondert vereinbart wurde, besteht Versicherungsschutz
    • bei diagnostizierter Infektion mit SARS-CoV-2 (Covid-19) und/oder
    • Anordnung einer häuslichen Isolation (Quarantäne) vor und während einer versicherten Reise.
      Die Zusatzversicherung Covid-19 Reiseschutz gilt als Ergänzung im Rahmen der Reise-Reiserücktrittskosten-Versicherung und zur Reiseabbruchkosten-Versicherung (Reise-Ausfallschutz).

Auslandsreise-Krankenversicherung

  • Je nach gewähltem Tarif besteht für Personen bis 69 Jahre kein Selbstbehalt oder ein Selbstbehalt in Höhe von 100 Euro je Schaden. Für Personen ab 70 Jahre besteht ein Selbstbehalt von 100 Euro je Schaden.
  • Einschluss von Auslandsreise-Rückholkosten
    • Unbegrenzte Kostenübernahme für medizinisch sinnvolle und vertretbare Krankentransporte
  • Einschluss von Inlandsreise-Rückholkosten - Versicherungssumme 10.000 Euro je Person/je Reise
  • Covid-19 Krankenschutz

Reise-Assistance- und Beistandsleistungen

Reisegepäck-Versicherung

  • Versicherungssumme:
    • 3.000 Euro je versicherte Person ab 16 Jahren
    • 1.500 Euro insgesamt für alle versicherten Personen unter 16 Jahren
    • jedoch maximal 750 Euro je Einzelgegenstand
  • Je nach gewähltem Tarif besteht für Personen bis 69 Jahre kein Selbstbehalt oder je Tarif ein Selbstbehalt in Höhe von 100 Euro je Schaden. Der Selbstbehalt ab 70 Jahren beträgt 100 Euro je Schaden.

Umbuchungsgebühren-Versicherung

  • 50 Euro je Person für Umbuchungen bis zum 42. Tag vor Reiseantritt, danach Erstattung bis zur Höhe der Stornokosten

Notruf- und Servicezentrale (Tag und Nacht)

Welche Abschlussfristen gelten?
Der Versicherungsschutz muss spätestens 30 Tage vor Reiseantritt beantragt werden. Erfolgt die Buchung der Reise erst innerhalb von 30 Tagen vor Reiseantritt, kann der Versicherungsschutz nur am Buchungstag beantragt werden.
Wer sind die versicherten Personen?
Einzeltarif: Maximal ein/e Erwachsene/r und maximal drei mitreisende Kinder unter 18 Jahren bzw. unter 23 Jahren, wenn keine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausgeübt wird, zählen, unabhängig vom Verwandtschaftsgrad und vom Wohnsitz, zu den versicherten Personen.

Partnertarif: Maximal zwei Erwachsene zählen, unabhängig vom Verwandtschaftsgrad und vom Wohnsitz, zu den versicherten Personen.

Familientarif: Maximal zwei Erwachsene und maximal fünf mitreisende Kinder unter 18 Jahren bzw. unter 23 Jahren, wenn keine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausgeübt wird, zählen, unabhängig vom Verwandtschaftsgrad und vom Wohnsitz, zu den versicherten Personen.

1 Bis Vollendung des 45. Lebensjahres 2 Bis Vollendung des 70. Lebensjahres 3Bitte beachten Sie die Selbstbehalte